Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Richtfunknetze von LANDLEITUNG

1 Gegenstand

1.1 Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Nutzung Richtfunk -Internet-Dienstes der Thomas Soo und Dominik Strauß GbR (im Folgenden LANDLEITUNG genannt) durch den Kunden.

1.2 LANDLEITUNG erbringt ihre angebotenen Dienstleistungen ausschließlich auf der Grundlage des jeweiligen Vertrages gemäß den vorrangigen Bedingungen des Auftragsformulars, der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Preislisten. Auf diese Bedingungen wird der Vertragspartner (Kunde) bei Vertragsschluss hingewiesen. Der Kunde erkennt durch Erteilung des Auftrages oder Inanspruchnahme des Dienstes die vorgenannten Bedingungen an. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung, auch wenn LANDLEITUNG diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

2 Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl für Verbraucher i.S.d. § 13BGB, als auch für Unternehmer i.S.d. § 14 BGB.

3 Leistungsumfang

3.1 LANDLEITUNG stellt dem Kunden an ausgewählten Orten im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen kostenpflichtigen Zugang zum Internet über Richtfunk zur Verfügung. Bei Richtfunk handelt es sich um eine Technologie zur drahtlosen Datenübertragung. Es sind damit Netto- Datenraten von zur Zeit bis zu 100 Mbit/s erreichbar. Die offerierten Bandbreiten beschreiben die maximal zur Verfügung stehende Leistung, die im Anschluss des Netzteilnehmers (Kundenantenne) technischen Schwankungen unterliegen kann. Bei der genannten Bandbreite handelt es sich nicht um eine Zusicherung unsererseits.

3.2 Der Kunde kann mit Hilfe einer entsprechenden Antenne Router-Kombination über Richtfunk Zugriff auf das Internet nehmen. Voraussetzungen zum Bezug dieser Leistungen im von LANDLEITUNG angebotenen Richtfunknetz sind: ein geeigneter Computer, ein Vertrag mit einem der vorhandenen Tarife von LANDLEITUNG für das Richtfunknetz und ein geeignete Internet-Browser-Software.

3.3 LANDLEITUNG stellt die Dienstleistung „Richtfunknetz“ bis zur fertig konfigurierten Hausantenne des Kunden zur Verfügung.  Im Auftragsformular ist gesondert gekennzeichnet welcher Vertragspartner für den  Anschluss und Ausrichtung der Hausantenne verantwortlich ist.

3.4  Die von LANDLEITUNG eingesetzte Richtfunk-Technik beruht auf der Nutzung freier, öffentlicher Funkfrequenzen. Sollte sich herausstellen, dass der Kunde – auch wenn die Richtfunk-Anbindung schon längere Zeit fehlerfrei in Betrieb war – aufgrund von Interferenzen im Funknetz nicht mehr mit dieser Technik versorgt werden kann, wird der bestehende Vertrag für die Zukunft aufgehoben. Jegliche Ansprüche auf Internet-Versorgung und/oder Schadensersatz sind in diesem Fall ausgeschlossen. Alternativ kann die Kundenanbindung – wenn technisch möglich – in ein anderes Frequenzband ausweichen. Alle Mehrkosten für den Umbau trägt hierbei der Kunde. Ein Anspruch auf Frequenzwechsel besteht nicht.

3.5 Eine Anmeldung zur Nutzung des Internetzugangs per Richtfunknetz ist nur über einen dem Kunden von LANDLEITUNG zugewiesenen Login/ Password möglich.

4 Zahlungsbedingungen

4.1 LANDLEITUNG stellt dem Kunden die im Vertrag vereinbarten Dienste und sonstigen Leistungen zu den im Vertrag genannten Preisen und Konditionen inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung.

4.2 Monatliche Entgelte sind, beginnend mit dem Tage der betriebsfähigen Bereitstellung, zu entrichten. Danach sind diese Entgelte vorab zu zahlen und werden monatlich ab Vertragsbeginn durch Bankeinzug abgebucht.

4.3 Bei allen vereinbarten Preisen handelt es sich um Festpreise.

4.4 LANDLEITUNG kann ein angemessenes Entgelt für den durch einen Umzug des Kunden  entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt.

5 Zahlungsverzug

5.1 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist LANDLEITUNG berechtigt, den Zugang zum Richtfunknetz zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen.

5.2 Bei Zahlungsverzug ist LANDLEITUNG außerdem berechtigt, vom Zeitpunkt der Fälligkeit an Zinsen in Höhe von 2% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu berechnen.

5.3 Es bleibt LANDLEITUNG vorbehalten, wegen Zahlungsverzuges weitere Ansprüche geltend zu machen.

6 Leih- und Miethardware

6.1 Stellt LANDLEITUNG dem Kunden leih- oder mietweise Hardware zur Verfügung, so, bleibt diese Hardware im Eigentum von LANDLEITUNG, sofern sie dem Kunden nicht im Rahmen eines Kaufvertrages übereignet worden ist.  

6.2 Der Kunde ist verpflichtet, LANDLEITUNG über sämtliche Beeinträchtigungen ihres Eigentumsrechts an der leih- oder mietweise überlassenen Hardware bspw. durch Pfändung, Beschädigung oder Verlust unverzüglich zu informieren. Im Falle einer telefonischen Information hat der Kunde diese unverzüglich in Textform nachzuholen.

6.3 Nach Beendigung des Vertrages ist der Kunde verpflichtet, leih- oder mietweise überlassene Hardware, einschließlich der ausgehändigten Kabel und sonstigem Zubehör innerhalb einer Woche an die LANDLEITUNG zurückzugeben oder auf Verlangen zur Abholung bereitzustellen. Kommt der Kunde seiner Verpflichtung nach Satz 1 nicht nach, so wird LANDLEITUNG dem Kunden diese Hardware einschließlich des genannten Zubehörs in Rechnung stellen.

6.4 Der Kunde haftet für alle von ihm zu vertretenden Schäden an der leih- oder mietweise überlassenen Hardware oder deren Verlust zum Netto-Neuwert. Bei einer Nutzung dieser Geräte von mehr als einem Jahr werden pro abgelaufenem Vertragsjahr 15% des Netto-Neuwertes zu Gunsten des Kunden auf die Entschädigungssumme angerechnet.

7 Laufzeit

7.1 Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Unterzeichnung des ausgefüllten Auftragsformulars durch den Kunden und Übermittlung der Auftragsbestätigung von LANDLEITUNG an den Kunden.   Die Laufzeit bzw. Nutzungsdauer beginnt mit der Installation und Konfiguration der Antenne und der Übergabe der  Login/Passwort Informationen.

7.2 Die Vertragsdauer entspricht der Nutzungsdauer, die in der Auftragsbestätigung angegeben ist. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt für Verbraucher 24 Monate und für Unternehmen 36 Monate.

7.3 Soweit keine Kündigung gem. Artikel 8 erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit um jeweils weitere zwölf Monate.

8 Kündigung

8.1. Verträge ohne Mindestlaufzeit sind für beide Vertragspartner mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende schriftlich kündbar.

8.2 Verträge mit Mindestlaufzeit sind mit einer Frist von drei Monaten frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit kündbar.  Nach Ablauf der Mindestlaufzeit können die Verträge mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des jeweiligen 12 –monatigen Vertragsverlängerungszeitraumes gekündigt werden.

8.3 Die vereinbarten Preise sind bis zum Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit verbindlich. Bei unbefristeten Verträgen ist LANDLEITUNG berechtigt, die Preise nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von einem Monat zu erhöhen. Wenn die Preisanhebung über die allgemeine Preissteigerung wesentlich hinausgeht, hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu dem Termin zu kündigen, an dem die Preisänderung wirksam wird. Im übrigem ist diese Erhöhung für den Kunden ab dem genannten Datum verbindlich.

8.4 Bei zwei oder mehr nicht durch LANDLEITUNG verschuldete Rücklastschriften innerhalb der letzten sechs Monate ist LANDLEITUNG berechtigt, den Vertrag zum Monatsende zu kündigen.

8.5 Das Recht  von LANDLEITUNG zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn:

a) der Kunde für 2 aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Betrages der geschuldeten Vergütungen oder in einem länger als 2 Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der den durchschnittlich geschuldeten Vergütungen für 2 Monate entspricht (mindestens jedoch in Höhe von € 75), in Verzug kommt. Hat LANDLEITUNG gemahnt und auf die Rechtsfolgen hingewiesen, ohne eine Zahlung des Kunden zu erwirken, so kann LANDLEITUNG das Vertragsverhältnis fristlos kündigen. In einem solchem Fall wird dem Kunde, die noch im Falle einer Mindestlaufzeit des Vertrages bestehenden monatlichen Kosten, mit einem Mal in Rechnung gestellt.

b) der Kunde zahlungsunfähig ist.

c) der Kunde in sonstiger Weise schwerwiegend gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt, wobei eine Abmahnung bei grob vertragswidrigem Verhalten entbehrlich ist.

d) der Kunde die vertraglich vereinbarten Dienste, missbräuchlich im Sinne der in den besonderen Geschäftsbedingungen diesbezüglich niedergelegten Regelungen nutzt, oder ein begründeter Verdacht von Missbrauch des Anschlusses durch den Kunden vorliegt. Ein begründeter Verdacht liegt z.B. dann vor, wenn die Staatsanwaltschaft oder die Polizei Einsicht über das Surfverhalten des Bestellers beim Betreiber verlangt.

e) LANDLEITUNG ihre Leistung aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung einstellen muss,

f) der Kunde die technischen Einrichtungen manipuliert und/oder betrügerische Handlungen vornimmt,

g) Verstößt der Kunde gegen die in Ziffer 9.1 b) und c), 9.3 und 9.7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Pflichten, ist LANDLEITUNG nach erfolgloser Abmahnung mit Fristsetzung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer weiteren Frist zu kündigen.

8.6 Kündigt LANDLEITUNG den Vertrag vorzeitig aus einem von Kunden zu vertretenden wichtigen Grund, ist der Kunde verpflichtet, LANDLEITUNG einen pauschalierten Schadensersatz zu zahlen. Der in einer Summe zu zahlende Betrag beläuft sich auf die Hälfte der bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit zu zahlenden monatlichen Preise. Der Kunde muss einen höheren Schadensbetrag zahlen, wenn LANDLEITUNG einen höheren Schaden nachweist. Der Kunde muss weniger oder gar nichts bezahlen, wenn er nachweist, dass ein wesentlich geringerer oder überhaupt kein Schaden eingetreten ist.

8.7 Wenn der Kunde infolge Umzugs nicht mehr mit den vereinbarten Leistungen von LANDLEITUNG beliefert werden kann, weil die neue Adresse des Kunden in einem Gebiet liegt, das von LANDLEITUNG nicht versorgt wird, können beide Parteien den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Der Umzug ist vom Kunden mittels einer Ab-/Anmeldebescheinigung nachzuweisen.

8.8 Bei durch LANDLEITUNG verantworteten erheblichen Störungen von länger als fünf Werktagen ist der Kunde berechtigt, fristlos zu kündigen.  In diesem Fall gilt für miet- oder leihweise überlassene Hardware Artikel 6.3 entsprechend.

8.9 Grundsätzlich gilt, dass alle Kündigungen schriftlich (Einwurfeinschreiben, aber keine Email) und unterschrieben zu erfolgen haben.

9 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

9.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Richtfunk-Internet-Dienste der LANDLEITUNG sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet:

a) die bereitgestellten Leistungen ausschließlich zu den vertraglich vereinbarten Zwecken und im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen

b) LANDLEITUNG die Installation technischer Einrichtungen zu ermöglichen, soweit das für die Nutzung der Dienste der LANDLEITUNG erforderlich ist und Installationen nicht durch den Kunden selbst vorgenommen werden; installiert der Kunde die notwendige Hardware selbst, kann LANDLEITUNG nicht für eine einwandfreie Funktion des Internetzuganges garantieren. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass zwingend eine freie Sichtverbindung zu einem Sendestandort von LANDLEITUNG bestehen muss.

c) die ihm durch LANDLEITUNG bereitgestellten Dienste weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- oder sittenwidriger Inhalte im Internet zu nutzen. Er stellt LANDLEITUNG im Innenverhältnis von allen durch den Kunden verursachten Schäden und Gesetzesverstößen frei. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass IP-Adressen/Internetseiten (Keine E-Mails oder Inhalte von Internet-Seiten) für den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Zeitraum gespeichert werden.

d) keine gesetzlich verbotenen, unaufgeforderten Informationen, Sachen und sonstigen Leistungen (wie z. B. unerwünschte und unverlangte Werbung, SPAM-Mails) zu übersenden.

e) den allgemeinen Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Passworte geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass Dritte, zu denen insbesondere auch Verwandte und Arbeitskollegen zählen, davon Kenntnis erlangt haben. Der Kunde ist allein für die Sicherheit und die Geheimhaltung der ihm für die Anmeldung zugewiesenen Login/Passwort verantwortlich.
f) LANDLEITUNG erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich als Störungsmeldung schriftlich per Fax oder Brief (am besten Einwurfeinschreiben) anzuzeigen.

g) im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen.

h) nach Abgabe einer Störungsmeldung die LANDLEITUNG durch die Überprüfung ihrer Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, sofern sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag und LANDLEITUNG weder grob fahrlässiges noch vorsätzliches Verhalten vorzuwerfen ist.

i) Die für LANDLEITUNG entstandenen sachlichen und personellen Aufwand und entstandene Auslagen bei vertraglicher Zuwiderhandlung zu erstatten.

j) angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.

k) Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter (z.B. Urheber- und Markenrechte) zu beachten.

l) Änderungen Ihres Namens, Ihrer Anschrift, der Bankverbindung, des Rechnungsempfängers sowie der für die Vertragsabwicklung benannten E-Mail-Adresse unverzüglich der LANDLEITUNG mitzuteilen,

9.2 Der Kunde betreibt die Empfangsanlage auf eigene Gefahr. Rechtsansprüche gegenüber LANDLEITUNG sind grundsätzlich ausgeschlossen. Sollte der Kunde gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen und es kommt deshalb zu einer Strafverfolgung seitens der Staatsanwaltschaft, werden die Kosten, die LANDLEITUNG (z.B. Netzabschaltung, Umsatzausfälle, Anwaltskosten usw.) anfallen an den Kunden weiter belastet.

9.3 Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Netzinfrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden; dazu gehören wiederholt größere Up- und Downloads (z.B. Musik oder Videofiles, Software, File-Serverbetrieb, Film-, Musik- oder sonstige Internet-Softwaretauschanwendungen). Eine Zuwiderhandlung kann zur Abschaltung des Anschlusses führen.  LANDLEITUNG behält es sich vor, ggf. größere Downloads im Interesse aller Kunden bei hoher Gesamtlast zu drosseln um die Netze nicht zu überlasten und so ein schnelles Surfen für alle ermöglichen.

9.4 Der nach Anmeldung generierte Datenverkehr zwischen Computer des Kunden und der Richtfunkantenne wird zur Sicherheit mit einer Verschlüsselung genutzt. Eine Sicherung des Datenverkehres innerhalb der Richtfunk-Versorgung kann durch Nutzung einer speziellen Sicherungssoftware durch den Kunden erweitert werden.

9.5 Es obliegt dem Kunden für diese Sicherung Sorge zu tragen. Etwaige aus der Nutzung einer ungesicherten Verbindung resultierende Ansprüche des Kundens auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, sofern das den Schaden verursachende Ereignis nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seitens LANDLEITUNG verursacht worden ist

9.6 Der Kunde ist für die Datensicherheit und den Datenschutz hinsichtlich der auf seinem eigenen Rechner gespeicherten Informationen selbst verantwortlich, es sei denn, dass LANDLEITUNG grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt bzw. gegen wesentliche Pflichten verstößt. Erforderliche Schutzmaßnahmen hat der Kunde selbst zu treffen. Der Kunde wird hiermit nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Internet und deren Zugänge von unbefugten Dritten missbraucht werden kann. Für alle Daten, die der Kunde in das Internet sendet bzw. empfängt, hat er selber Sorge zu tragen. Dazu gehört auch die Absicherung seiner Computeranlage für unbefugte Dritte. Für Schaden der durch Unterlassen der Absicherung entsteht, kann LANDLEITUNG nicht haftbar gemacht werden. Besondere Sicherheitsmaßnahmen seitens LANDLEITUNG erfolgen nur auf Anfrage und gegen gesonderte Vergütung.

9.7 Eine Weiterverteilung des Internetanschlusses des Kunden über dessen Wohnungs-/ Grundstücksgrenzen hinaus mittels LAN oder WLAN-Technik wird diesem hiermit ausdrücklich untersagt.

10 Missbräuche

Bestehen begründete Anzeichen für eine rechtswidrige Benutzung des „Richtfunknetzes“, wird eine solche von einer zuständigen Behörde angezeigt oder ist eine solche durch rechtskräftiges Urteil festgestellt, kann LANDLEITUNG den Kunden zur ordnungsgemäßen und rechtskonformen Benützung anhalten und  ihre Leistungserbringung ohne Vorankündigung entschädigungslos einstellen (Sperrung der Richtfunk-Verbindung). Nach Sperrung des Zugangs bleibt der Zahlungsanspruch von LANDLEITUNG für das begonnene Zugangsintervall in vollem Umfang bestehen.  LANDLEITUNG behält sich das Recht vor weitere Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

11 Eigentumsvorbehalt

11.1 Die verkauften Gegenstände und Anlagen bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag vom Kunden geschuldeten Zahlungen Eigentum von LANDLEITUNG.

11.2 Für leih- oder mietweise überlassene technische Equipment gilt Artikel 6.

11.3 Alle Rechte an geistigem Eigentum bezüglich Dienstleistungen und Produkten von LANDLEITUNG verbleiben bei ihr.

12 Benutzungseinschränkungen

12.1 LANDLEITUNG bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit des „Richtfunknetzes“. LANDLEITUNG kann jedoch keine Gewährleistung für ein unterbrechungs- und störungsfreies Funktionieren ihres Richtfunknetzes oder für bestimmte Übertragungszeiten und -kapazitäten abgeben. LANDLEITUNG behält sich vor, jederzeit Unterhaltsarbeiten an ihrem Telekommunikationsnetz auszuführen, die zu Betriebsunterbrechungen führen können. LANDLEITUNG geht von einer Verfügbarkeit von mind. 95% im Jahresdurchschnitt aus. Ein Ersatz der vom Kunden bezahlten Beträge aus geringerer Verfügbarkeit kann nicht erfolgen.
12.2 LANDLEITUNG behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. LANDLEITUNG ist ferner berechtigt, die Leistungen im technischen Rahmen kurzzeitig zu verringern.

12.3 Die angegebenen Übertragungsgeschwindigkeiten immer als Maximalwert anzusehen die auch schwanken können. Die maximale Geschwindigkeit wird nur erreicht, wenn mit mindestens fünf parallele TCP Datenströmen und maximaler Paketgröße gemessen wird. Es wird auch nur zwischen dem Kundenempfänger und dem Übergabepunkt von LANDLEITUNG in das Internet gemessen. Sogenannte Speedtests, die es im Internet gibt, sind keine verlässliche Grundlage für die zu erzielende Geschwindigkeit, da diese Tests oft nur einen Datenstrom verwenden sowie wir keinen Einfluss auf die Datenanbindung zu unseren Systemen haben. Die Geschwindigkeitsmessungen werden vier Mal am Tag alle 6 Stunden mit pro Messungen ca. 100 MB Datenvolumen durchgeführt und der Mittelwert entspricht dann der zu erzielenden Geschwindigkeit. Es wird darauf hingewiesen, dass mit einem TCP Datenstrom alleine die von uns angegebenen Geschwindigkeiten nicht immer erreicht werden können. Auch muss gewährleistet sein, dass der Empfangspegel des Kundenempfängers besser als -67 dB ist. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass es aufgrund der drahtlosen Übertragung der Daten zu kurzzeitigen Störungen der Verbindung kommen kann, ähnlich der Störungen im Mobilfunk (GSM, UMTS, LTE).

12.4 Sende- und Empfangsanlage und auch Endgeräte erzeugen elektromagnetische Felder, welche andere Geräte in ihrer Funktion stören können. Um Störungen zu verhindern, sind die von den Herstellern angegebenen Sicherheitsmaßnahmen zu beachten.

13 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerungen, Rückvergütung

13.1 Gegen Ansprüche der LANDLEITUNG kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

13.2 Dauert eine durch LANDLEITUNG verursachte, erhebliche Behinderung, länger als drei Werktage, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum Zeitpunkt der Wiederherstellung der Leistung entsprechend zeitanteilig zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn der Kunde nicht mehr auf die Infrastruktur der LANDLEITUNG zugreifen und dadurch die im Vertrag beschriebenen Dienste nicht mehr nutzen kann.

13.3 Bei Behinderungen oder Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches der LANDLEITUNG liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im Übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn diese durch ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von LANDLEITUNG verursacht worden sind  bzw. wenn LANDLEITUNG ein Verstoß gegen wesentliche Pflichten vorgeworfen werden kann.

13.4 Fehler bei der Kundenhardware berechtigen nicht zur Kündigung oder Kürzungen.

14 Geheimhaltung, Datenschutz

14.1 Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die von LANDLEITUNG unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.

14.2 Der Kunde wird hiermit gemäß §33 Abs.1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie §4 der Teledienst-Datenschutzverordnung davon unterrichtet, dass LANDLEITUNG seine Daten (z.B. Namen, Adresse, Kontodaten bei Lastschrift ) in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.

14.3 Der Kunde ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) betreffen (z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, transferierte Datenmenge, Zugangskennwörter), von LANDLEITUNG während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist.

14.4 Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt LANDLEITUNG auch zur Beratung ihrer Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung ihrer Telekommunikationsleistungen. Der Kunde kann einer solchen Nutzung seiner Daten schriftlich widersprechen.

14.5 Soweit sich LANDLEITUNG zum Erbringen der angebotenen Dienste Dritter bedient, ist LANDLEITUNG berechtigt, die Teilnehmerdaten offen zu legen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist bzw. der Gesetzgeber dies verlangt.

14.6 LANDLEITUNG steht dafür ein, dass alle Personen, die von LANDLEITUNG mit der Abwicklung dieses Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. Der Kunde seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten bestimmte Daten oder Informationen zu verschaffen.

14.7 LANDLEITUNG verpflichtet sich, dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. LANDLEITUNG wird weder diese Daten ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als LANDLEITUNG gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren.

14.8 LANDLEITUNG weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der Kunde deshalb selbst Sorge, soweit nicht LANDLEITUNG grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln bzw. ein Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten vorzuwerfen ist.

15 Haftung und Rechte Dritter

15.1 Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die LANDLEITUNG und Dritten durch die unzulässige, missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Dienste der LANDLEITUNG oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.

15.2 Der Kunde verpflichtet sich, LANDLEITUNG im Innenverhältnis (zwischen LANDLEITUNG und Kunde) von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden beruhen.  Der Kunde haftet auch voll für die Verbreitung der Daten und Nachrichten und stellt im Innenverhältnis LANDLEITUNG frei von jeder Schuld oder Verpflichtung. Dazu gehören z.B. das Verbreiten bzw. Empfangen von Kinderpornografie oder Rechtsradikale Inhalte.

16 Haftung und Haftungsbeschränkungen

16.1 Für von ihr schuldhaft verursachte Personenschäden haftet LANDLEITUNG unbeschränkt.

16.2 Für sonstige Schäden haftet LANDLEITUNG nur, wenn der Schaden von LANDLEITUNG, ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. LANDLEITUNG haftet darüber hinaus bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf („Kardinalpflichten“) oder der Verletzung übernommener Garantiepflichten, in diesen Fällen allerdings begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch mit einem Betrag von 12.500,- €.

16.3 Eine einzelvertragliche Vereinbarung über die Haftung der LANDLEITUNG geht den vorstehenden Haftungsregelungen vor.

16.4 In Bezug auf die von LANDLEITUNG entgeltlich zur Verfügung gestellte Soft- oder Hardware ist die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536 a Abs. 1 BGB ausgeschlossen.

16.5 Die Haftung für durch LANDLEITUNG schuldhaft verursachte Datenverluste wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und Gefahr entsprechender Ausfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

16.6 Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der LANDLEITUNG-Mitarbeiter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

16.7 LANDLEITUNG haftet nicht für Folgeschäden, die durch erhebliche Behinderungen oder  den Ausfall des Anschlusses beim Kunden entstehen. Sollte die Richtfunkanlage von LANDLEITUNG funktionsuntüchtig werden und  wird die Funktionsfähigkeit  nicht innerhalb einer angemessenen Frist wiederhergestellt, so kann der Kunde gem. Artikel 8.7 den Vertrag kündigen. In diesem Fall werden nur die Anschlussgebühr und Hardwarekosten anteilig zurück erstattet. Als Berechnungsgrundlage werden 2 Jahre ab Inbetriebnahme zu Grunde gelegt. Darüber hinausgehende Ansprüche und Kostenerstattungen durch LANDLEITUNG an den Kunden sind grundsätzlich ausgeschlossen.

16.8 LANDLEITUNG haftet nicht, wenn die Erbringung der Leistung aufgrund höherer Gewalt zeitweise unterbrochen, ganz oder teilweise beschränkt oder unmöglich ist. Als höhere Gewalt gelten namentlich Naturereignisse von besonderer Intensität (Gewitter, Überschwemmungen usw.), kriegerische Ereignisse, Streik, Pandemien, Terroranschläge, unvorhergesehene behördliche Restriktionen, Stromausfall, Virenbefall und Ähnliches.

16.9 LANDLEITUNG haftet auch nicht für durch Nutzung oder Zugriff über die dem Kunden zugewiesene Login/ Password (Richtfunknetz) durch Dritte eingetretene Schäden, sofern dieses nicht durch LANDLEITUNG grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet wurde.

16.10 LANDLEITUNG haftet für keinerlei Schäden die dadurch entstehen, dass der Kunde seine Systeme über die Netzwerkinfrastruktur von LANDLEITUNG mit dem Internet verbindet.

16.11  Im Übrigen ist die Haftung der LANDLEITUNG gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Regelungen, wie das Produkthaftungsgesetz, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

17 Sonstige Bestimmungen

17.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

17.2 Es gilt deutsches Recht.  Gerichtsstand ist Ravensburg.

17.4 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.

Stand Juni 2020